Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25.05.2018 vom Aktivhotel Alter Kaiser
l. Abschluss des Vertrages
a. Zwischen dem Gast und dem Aktivhotel Alter Kaiser kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Hotel Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
b. Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
c. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hier für von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
d. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
e. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
f. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel zulässig.
2. An- und Abreise
a. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen ( andere Absprachen mit dem Hotel sind möglich ).
b. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr sollte der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
c. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen. (andere Absprachen mit dem Hotel sind möglich).
Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
3. Leistungen
a. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospekt- und Homepageangaben oder den getroffenen Vereinbarungen sowie aus den ( bedingten ) Angaben bei den Buchungsportalen.
b. Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zugrunde, erhält der Gast vom Hotel einen Gutschein über diese gebuchte Verpflegung und kann diesen dann, ohne Getränke, bei den Kooperationspartnern des Hotels, gemäß deren Vorgaben, einlösen, eine evtl. Restgeldauszahlung ist nicht möglich. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
c. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und Highlightpreises.
f. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.
4. Zahlung
a. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, spätestens mit der Abreise des Gastes ( ausgenommen bei Rechnungsstellung und Kostenübernahmebestätigung durch den Buchenden ).
b. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
c. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
d. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat ( gilt nicht bei akuter Erkrankung oder Tod ) des Gastes oder der mitreisenden Person.
e. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
f. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
5. Stornierungen
a. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
b. Sofern zwischen dem Hotel oder über die angeschlossenen Buchungsportale und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich/mündlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich/mündlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer l Satz 3 vorliegt.
c. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Kunde/Gast kann kostenfrei bis 16:00 Uhr am Tag vor der Anreise ohne Angaben von Gründen stornieren! Bei Unfall, Krankenhaus oder Tod verlangt das Hotel bei entsprechendem Nachweis ebenfalls keinerlei Stornokosten, auch nicht für die Mitreisenden, wenn diese gleichfalls dann mitstornieren!
6. Haftung
a. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
b. Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
c. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
d. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Hotel wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
a. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
b. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
c. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
8. Sonstiges
a. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung vom Hotel und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden, eine Verköstigung der Tiere erfolgt jedoch nicht durch das Hotel und wenn doch, dann nur gegen Gebühr. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Bar, Club, Sauna etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
b. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich.
Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Kopien oder Ausdrucke von Unterlagen werden nur gegen separate Gebühr erstellt.
c. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate, danach darf das Hotel selbsttätig über den Behalt oder die Entsorgung entscheiden, hierfür fallen dem Gast keinerlei Kosten an.
d. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
e. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
9. Allgemeines
a. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
c. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
d. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Regelung. Dies gilt auch für evtl. Satzstellungen aus diesen Bedingungen.